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   VG Karlsruhe, 14.07.2003 - 3 K 11224/03   

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VG Karlsruhe, 14.07.2003 - 3 K 11224/03 (https://dejure.org/2003,50798)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.07.2003 - 3 K 11224/03 (https://dejure.org/2003,50798)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. Juli 2003 - 3 K 11224/03 (https://dejure.org/2003,50798)
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  • VG Karlsruhe, 13.03.2000 - A 11 K 10150/00

    Rechtmäßigkeit eines Erwerbstätigkeitsverbots bei nach Asylablehnung geduldetem

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.07.2003 - 3 K 11224/03
    Die der Duldung beigefügte räumliche Beschränkung des Aufenthalts und das Verbot der Erwerbstätigkeit stellen selbstständig anfechtbare Auflagen dar, da sie nach Wegfall der Duldung als selbständige Regelungen in Kraft bleiben, bis sie aufgehoben werden oder der Ausländer seiner Ausreisepflicht nachgekommen ist (vgl. § 44 Abs. 6 AuslG; hierzu BVerwG, Urt. v. 19.03.1996 - 1 C 34.93 -, Juris; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 06.04.2000, VBlBW 2000, S. 325, 326; VG Karlsruhe, Beschl. v. 13.03.2000 - A 11 K 10150/00 -, Juris).

    So hat die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe im Urteil vom 13.03.2000 (aaO) ausgeführt, dass ein Erwerbstätigkeitsverbot zu dem Zwecke zulässig ist, einen Ausländer nach negativem Abschluss seines Asylverfahrens den Anreiz zu nehmen, durch Verweigerung der erforderlichen Mithilfe bei der Beschaffung von Heimreisedokumenten seinen grundsätzlich zu beendenden Aufenthalt in Deutschland zu verlängern (ebenso VG München, Beschl. v. 08.11.1999, NVwZBeilage I 4/2000, S. 43 f sowie VG Braunschweig, Urt. v. 03.02.1999, AuAS 1999, S. 209 zur Wohnsitzauflage bei Identitätszweifeln).

    Für die Richtigkeit dieser Einschätzung spricht im Übrigen der Gesetzeswortlaut der - bereits oben erwähnten - Regelung in § 44 Abs. 6 AuslG, wonach räumliche und sonstige Beschränkungen und Auflagen auch nach Wegfall der Aufenthaltsgenehmigung oder Duldung in Kraft bleiben, bis sie aufgehoben werden oder der Ausländer seiner Ausreisepflicht nachgekommen ist (zu diesem Ergebnis vgl. auch VG Karlsruhe - 11. Kammer -, Beschl. v. 13.03.2000, aaO).

  • BVerwG, 19.03.1996 - 1 C 34.93

    Ausländerrecht: Rechtsnatur der "Hinweise zur rechtlichen Behandlung abgelehnter

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.07.2003 - 3 K 11224/03
    Die der Duldung beigefügte räumliche Beschränkung des Aufenthalts und das Verbot der Erwerbstätigkeit stellen selbstständig anfechtbare Auflagen dar, da sie nach Wegfall der Duldung als selbständige Regelungen in Kraft bleiben, bis sie aufgehoben werden oder der Ausländer seiner Ausreisepflicht nachgekommen ist (vgl. § 44 Abs. 6 AuslG; hierzu BVerwG, Urt. v. 19.03.1996 - 1 C 34.93 -, Juris; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 06.04.2000, VBlBW 2000, S. 325, 326; VG Karlsruhe, Beschl. v. 13.03.2000 - A 11 K 10150/00 -, Juris).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 19.03.1996, aaO) müssen die Aufenthaltsgenehmigung (hier: Duldung) einschränkende Regelungen im Einzelfall ihre Rechtfertigung in dem Zweck des Gesetzes und der vom Gesetzgeber gewollten Ordnung der Materie finden.

  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2000 - 10 S 2583/99

    Erwerbstätigkeitsverbot in einer Duldung keine Maßnahme der Vollstreckung nach

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.07.2003 - 3 K 11224/03
    Die der Duldung beigefügte räumliche Beschränkung des Aufenthalts und das Verbot der Erwerbstätigkeit stellen selbstständig anfechtbare Auflagen dar, da sie nach Wegfall der Duldung als selbständige Regelungen in Kraft bleiben, bis sie aufgehoben werden oder der Ausländer seiner Ausreisepflicht nachgekommen ist (vgl. § 44 Abs. 6 AuslG; hierzu BVerwG, Urt. v. 19.03.1996 - 1 C 34.93 -, Juris; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 06.04.2000, VBlBW 2000, S. 325, 326; VG Karlsruhe, Beschl. v. 13.03.2000 - A 11 K 10150/00 -, Juris).
  • VG Braunschweig, 03.02.1999 - 8 A 8566/98

    Möglichkeiten der Anordnung von Auflagen im Rahmen der Erteilung einer Duldung;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.07.2003 - 3 K 11224/03
    So hat die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe im Urteil vom 13.03.2000 (aaO) ausgeführt, dass ein Erwerbstätigkeitsverbot zu dem Zwecke zulässig ist, einen Ausländer nach negativem Abschluss seines Asylverfahrens den Anreiz zu nehmen, durch Verweigerung der erforderlichen Mithilfe bei der Beschaffung von Heimreisedokumenten seinen grundsätzlich zu beendenden Aufenthalt in Deutschland zu verlängern (ebenso VG München, Beschl. v. 08.11.1999, NVwZBeilage I 4/2000, S. 43 f sowie VG Braunschweig, Urt. v. 03.02.1999, AuAS 1999, S. 209 zur Wohnsitzauflage bei Identitätszweifeln).
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